Ausgelöster Rauchwarnmelder
- Datum: 16.09.16
- Uhrzeit: 10:27
- Abteilung: Mitte
Gegen 10:30 Uhr rückten am Freitagvormittag die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst in die Butzenbadstraße nach Bästenhardt aus. Wieder einmal konnte ein Rauchmelder größeren Schaden verhindern.
Weil der Rauchmelder ausgelöst hatte und Rauch aus dem Fenster sichtbar war, rief ein Nachbar des Mehrfamilienhauses über den Notruf 112 die Feuerwehr.
Nachdem sich die Feuerwehr Zugang zur betroffenen Wohnung im Erdgeschoss schaffen konnte und diese auf die Ursache der Rauchentwicklung überprüfte, konnte auf dem Herd ein Topf mit angebrannten Speisen festgestellt werden.
Die Feuerwehr schaltete den Herd ab und belüftete die Wohnung sowie das Treppenhaus. Die restlichen Bewohner des Gebäudes brauchten ihre Wohnungen nicht zu verlassen, Gefahr bestand für sie zu keiner Zeit.
Wieder verhinderte ein Rauchmelder schlimmeres und konnte größeren Schaden verhindern und das nicht nur bei Nacht.
Die Freiwillige Feuerwehr Mössingen empfiehlt Ihnen daher dringend Rauchwarnmelder zu installieren, falls Sie dies noch nicht getan haben. Bereits seit 2015 besteht die Rauchmelderpflicht für alle Gebäude in Baden-Württemberg. Die gesetzliche Grundlage hierfür können Sie der Landesbauordnung in § 15 Absatz 7 entnehmen.
Lassen Sie sich am besten heute noch beraten.