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Momentan erhöhte Waldbrandgefahr!

  • Datum: 09.08.2003
  • Abteilung: Gesamtwehr


Das Innenministerium Baden-Württemberg, weist auf besondere Vorsicht beim Umgang mit Feuer hin. Über die Hälfte der Waldbrände entstehen laut Ministerium durch Fahrlässigkeit und sind daher vermeidbar. Die Gefahr eines Brandes in Waldgebieten wächst täglich, bedingt durch die Hitze und Trockenheit der vergangenen Wochen. Schon eine Kleinigkeit, wie ein Katalysator eines am Waldrand geparkten Autos oder eine Glasscherbe, die unter sengender Sonne zum Brennglas wird, kann einen Brand verursachen. Wichtig ist, dass ein Feuer so schnell als möglich, mit genauer Ortsangabe unter der Notrufnummer 112 gemeldet wird. Die Ministerien weisen Waldbesucher auf folgende Regeln im Umgang mit Feuer hin: Das Rauchverbot, das vom 01. März bis 31. Oktober im Wald gilt, ist besonders zu beachten. Feuermachen ist nur an den offiziellen Feuerstellen, die mit einem schwarzen Flammensymbol auf weißem Grund gekennzeichnet sind, erlaubt. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten. Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Feuer, auch an den erlaubten Stellen, muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt abgelöscht werden. In den vergangenen Wochen ist es bereits zu ersten kleineren Waldbränden gekommen die meist durch Waldbesucher ausgelöst wurden. Zur Früherkennung von Waldbränden, sowie zur Unterstützung bei der Bekämpfung, kommt die Luftbeobachtungsorganisation der Feuerwehr zum Einsatz. Bei Bedarf führen Feuerwehrangehörige, welche einen Flugschein besitzen, mit gecharterten Flugzeugen die Beobachtungsflüge durch. Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg Meldung vom 05.08.2003