Ein neues Jahr voller guter Vorsätze, aber haben Sie auch schon an Ihre Sicherheit gedacht?
- Datum: 04.01.19
- Uhrzeit: 08:00
- Abteilung: Gesamtwehr
Wenn ein neues Jahr begonnen hat, haben viele Menschen gute Vorsätze. Der eine möchte weniger rauchen, der andere weniger Müll produzieren, noch ein anderer etwas an Gewicht abnehmen und der nächste Geld sparen. Jeder einzelne Mensch setzt seine Ziele anders, doch haben Sie sich schon einmal Gedanken über die Sicherheit in Ihrem Zuhause gemacht und Ihre Rauchmelder überprüft?
Seit dem 01. Januar 2015 ist die Rauchmelderpflicht gesetzlich in Baden Württemberg eingeführt und im § 15 der Landesbauordnung geregelt. Eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürger sind dieser Vorschrift gefolgt und haben sich ein Stück mehr an Sicherheit in Ihren vier Wänden eingebaut.
Für die Installation der Rauchmelder ist generell der Eigentümer zuständig, dies gilt auch bei vermieteten Objekten. Doch aufgepasst, die Wartung der Rauchmelder zur Betriebsbereitschaft obliegt in Mietwohnungen dem Bewohner der Wohnung/Haus, es sei denn der Vermieter übernimmt die Wartung selbst oder beauftragt hierzu eine zugelassene Fachfirma.
In selbst genutzten Wohnräumen obliegt die Wartung dem Eigentümer selbst.
Sind Ihre Rauchmelder noch betriebsbereit?
Eine regelmäßige Wartung wird nach Herstellervorgaben und nach der DIN 14676 notwendig – Für Ihre Sicherheit!
-Prüfen Sie die Funktion des Rauchmelders über die Prüftaste am Gerät
-Überprüfen Sie den Rauchmelder auf Beschädigungen oder Verschmutzungen
-Reinigen Sie den Rauchmelder gemäß Herstellervorgaben
-Prüfen Sie, ob der Rauchmelder gemäß den Herstellervorgaben installiert ist
-Protokollieren und Dokumentieren Sie die ausgeführten Arbeiten
Ihre Freiwillige Feuerwehr Mössingen