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Ein Brand verändert alles!!!

  • Datum: 13.05.16
  • Uhrzeit: 12:00
  • Abteilung: Gesamtwehr

Haben Sie schon Ihre Rauchmelder installiert? Nein? Dann wird es aber höchste Zeit, denn seit dem 01.01.2015 ist die Installation von Rauchwarnmeldern in Schlafräumen und dessen Fluchtwegen in Baden-Württemberg gesetzlich (§ 15 LBO.) vorgeschrieben.

Für den Einbau von Rauchwarnmeldern sind SIE als Vermieter, Hausverwalter und Eigentümer nicht nur in Ihren eigenen vier Wänden, sondern auch in Ihren vermieteten Objekten verantwortlich.

Die Durchführung der Wartung und Prüfung hingegen können Sie unter Berücksichtigung einiger Punkte auf Ihren Mieter übertragen, es sei denn Sie übernehmen die Wartung selbst.

Vermieter sind zudem verpflichtet, für alle Mieter eine Lösung zu bieten. Ist ein Mieter beispielsweise aus körperlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, der Inspektion und Wartung selbstständig nachzukommen, muss auch hier eine ausreichende anderweitige Lösung geschaffen werden.

Für eine lückenlose Sicherheit ist es erforderlich jede Wartung und Prüfung (Eigenwartung mit Nachweis) schriftlich zu dokumentieren.

 

Rauchwarnmelder erhalten Sie bei Ihrem Elektrofachhändel. Mehr Tipps zum Kauf oder zum Einbau bekommen Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de

 

Installieren Sie am besten heute noch Rauchwarnmelder, bevor ein Brand alles verändert!

 

 

Ihre Freiwillige Feuerwehr Mössingen